kleine Anfrage

Gründungsförderung in Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Rheinland-Pfalz zum Spitzenland für Unternehmensgründungen zu machen. Dafür sollen Gründer:innen verstärkt unterstützt und die Voraussetzungen für ihren Erfolg geschaffen werden. Insbesondere soll dabei den globalen Megatrends der Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mobilität sowie dem demografischen Wandel gezielt Rechnung getragen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Inanspruchnahme des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2017 entwickelt?

    Antwort: Das Wirtschaftsministerium hat 2016 den IRP II mit einem Fondsvermögen von zunächst 30 Millionen Euro aufgelegt, das zur Hälfte vom Land und zur Hälfte von der EU finanziert wird. Der Fonds stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital von maximal 1 Mio. Euro in Form von stillen und offenen Beteiligungen bereit und hat 2017 seine Geschäftstätigkeit aufgenommen. Verwaltet wird er von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Der Geschäftsverlauf des IRP II hat sich positiv entwickelt. So wurden seit Anfang 2017 bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 30,3 Mio. Euro durch Beteiligungsverträge mit 79 Unternehmen gebunden und Beteiligungen in Höhe von insgesamt 28,2 Mio. Euro ausgezahlt. Da das Angebot so gut angenommen wird, wurde das Fondsvermögen im Jahr 2020 um 10 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro aufgestockt.

  2. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, ein Gründer:innenstipendium einzuführen (bitte um Beschreibung der Ausgestaltung, des Gesamtbudgets sowie des Zeitrahmens)?

    Antwort: Das neue Förderangebot wurde 2020 entwickelt. Damit werden die pandemiebedingten Herausforderungen für Gründungen angegangen und die Gründungsdynamik in RLP unterstützt. Die Bewerbungsphase läuft bis Ende Februar 2022. Durch das Zuschussprogramm, das von 3 Monaten vor der Gründung bis 1 Jahr danach läuft, soll die Konkretisierung und Markfähigkeit von Gründungsvorhaben ermöglicht werden. Die Förderung besteht aus Coaching und Networking, sowie aus 1000 Euro monatlich für ein Jahr. Die Anträge zum Programm können über die akkreditierten Gründungsnetzwerke gestellt werden. Die IMG Innovations-Management GmbH als Koordinationsstelle ist die antragannehmende Stelle, die Investitions- und Strukturbank RLP (ISB), die bewilligende Stelle. Die Jury besteht aus IHK, HWK, ISB, Deutscher Start-up-Verband und Wirtschaftsvertretern und entscheidet über die Förderwürdigkeit der eingereichten Geschäftsideen.

  3. Wie bewertet die Landesregierung die Bilanz des Förderprogramms „startup innovativ“?

    Antwort: Der Gründungswettbewerb „startup innovativ“, bei dem ein Förderangebot für innovative Gründungen oder Vorhaben entwickelt wurde, wurde 2018 als Pilotvorhaben eingeführt. Beim Wettbewerb spielten nicht nur Innovation, sondern auch Nachhaltigkeit und soziale Aspekte berücksichtigt. Die Gewinnerunternehmen werden vom Wirtschaftsministerium bis zum fünften Jahr nach Unternehmensstart mit bis zu 100 000 Euro und einem Fördersatz von bis zu 75% gefördert. Außerdem wird eine Finanzierung in der Übergangsphase zwischen der Geschäftsidee und der Produktentwicklung und eine Early-Stage Finanzierung geboten. Nach der Vorstellung der Gewinner von 2021 wird eine ergebnisoffene Evaluation des Wettbewerbs eingeleitet. Jedoch ist schon zu beobachten, dass die alten Gewinner einen deutlichen Beitrag zur Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz leisten. Dies kann an der erfolgreichen Markteinführung ihrer Leistungen oder der erfolgreichen Gewinnung von Wagniskapital nachweislich gemessen werden.

  4. Wie ist der aktuelle Stand zu der im Koalitionsvertrag geplanten Einführung von Accelerator-Programmen?

    Antwort: Zurzeit laufen zwei Pilotförderungen an der Uni Mainz du an der Hochschule Worms. Über die genaue Ausgestaltung eines Accelerator-Programms im Hinblick auf verfügbare Haushaltsmittel sowie bestehender Förderungen auf Bundesebene wird nach Abschluss und Bewertung dieser Vorhaben Ende 2023 entschieden.

  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um insbesondere Frauen noch gezielter bei Unternehmensgründungen zu unterstützen?

    Antwort: Gründerinnen stehen im Allgemeinen die gleichen Fördermöglichkeiten wie Gründern zur Verfügung. Insgesamt soll eine Sensibilisierung von Frauen für die Perspektive der Selbstständigkeit geschaffen werden. Das Schulprojekt JUNIOR, bei dem etwa die Hälfte der Geschäftsleitungen von Mädchen gestellt werden, zeigt, dass Interesse auch bei Mädchen besteht. Das Wirtschaftsministerium fördert außerdem weitere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von der „Starthilfe für Gründerinnen – kompakt & kompetent“ veranstaltet werden. Hier werden Gründerinnen ein halbes Jahr mit Wokshops und Coachings begleitet. Erweitert wird dieses Programm 2022 noch durch die „Hybrid -Starthilfe für Gründerinnen“, die sich hauptsächlich an Studentinnen richtet. Zudem arbeitet das Wirtschaftsministerium eng mit dem LandFrauen Verband Verband Rheinland/Nassau/Pfalz und dem Verein Familie & Beruf zusammen und fördert dort die Businesswerkstatt für Gründerinnen. Außerdem unterstützt die Regierung Unternehmerinnen- und Gründerinnennetzwerke und gemeinsame Veranstaltungen mit Partnern des Gründungsökosystems, die auf die Förderung von Gründerinnen abzielt.

  6. Welche Maßnahmen sind aktuell konkret geplant, um u. a. mithilfe von Unternehmensgründungen Rheinland-Pfalz zum führenden Biotechnologiestandort zu machen?

    Antwort: In der aktuellen Legislaturperiode setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Biotechnologie/Life Science mit einem besonderen Augenmerk auf den Standort Mainz. Das Gründungsgeschehen soll nachhaltig gestärkt werden, damit Wissen aus Forschung und Entwicklung in Zukunft noch schneller wirtschaftlich genutzt werden können. Hierfür soll das Technologiezentrum Mainz zu einem neuen Innovations- und Gründungszentrum mit dem Fokus auf Biotechnologie/Life Science ausgerichtet werden, für das auch eine neue Immobilie in Mainz errichtet werden soll, das Büroräume und Laborräume enthalten soll. Hier haben Start-ups die Möglichkeit, ihre Forschung und ihr Geschäftsmodell voranzutreiben. Außerdem sollen Beratungs-und Förderprogramme sowie Austauschmöglichkeiten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geschaffen werden.