Angesichts der Zerstörungen im Ahrtal ist das Engagement der ehrenamtlichen Helfer:innen eine große Stütze. Für ihren Einsatz gebührt ihnen höchster Respekt und Anerkennung. Die Zahl der Helfer:innen im Ahrtal nimmt aber momentan ab. Einsatzkräfte vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) berichten, dass es von Woche zu Woche schwerer wird, genug Personal zu bekommen, und es gibt noch viel zu tun.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Ist ein Einsatz der Freiwilligendienste (insbesondere FSJ und Bundesfreiwilligendienst) zur Bewältigung von Flutkatastrophenfolgen möglich?
Antwort: Ja. Das BMFSFJ teilte den Einsatzstellen des BFD Juni 2021 mit, dass BFD-Leistende mit ihrer Zustimmung zu Aufräumarbeiten innerhalb und außerhalb (abhängig von bestehenden Corona-Regelungen) ihrer Arbeitsstellen eingesetzt werden können. Der Dienst muss jedoch völlig freiwillig und ungefährlich sein. Auch bei FSJ und FÖJ ist die Bewältigung von Flutkatastrophenfolgen im Rahmen der bestehenden Aufgaben möglich, sie muss jedoch ebenfalls ungefährlich sein. - In welchen Bereichen können Freiwillige eingesetzt werden (bitte exemplarisch einige Möglichkeiten nennen)?
Antwort: Bspw. Aufräumtätigkeiten in der eigenen Einsatzstelle oder beim BFD auch andernorts. - Welche Voraussetzungen müssten hierfür berücksichtigt werden?
Antwort: Es gelten die grundsätzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Freiwilligendienstes. Gesetzliche Grundlagen für den Bundesfreiwilligendienst bietet das Bundesfreiwilligengesetz. Für FSJ und FÖJ gilt das Jugendfreiwilligendienstegesetz. Für eine Erweiterung des Einsatzbereiches in Bezug auf die Flutkatastrophe sollte zudem eine schriftliche Zustimmung der Freiwilligen und der Einsatzstelle vorliegen, eine umfassende Versicherung der Freiwilligen vorhanden sein, die Sicherheit der Freiwilligen gewährleistet sein und der Einsatzort kenntlich gemacht werden.