kleine Anfrage

Förderung von Erdöl in Rheinland-Pfalz

In der Pfalz werden immer neue Erdölvorkommen gesucht und erschlossen. Diese Vorhaben sind in der Regel sehr umstritten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Erdölgewinnungsstellen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz (bitte mit Aufschlüsselung nach Fördermengen für die letzten beiden Jahre)?

    Antwort: Es gibt zwei Erdölgewinnungsstellen in RLP. In Speyer wurden im Jahr 2020 2020 152.321 Tonnen und 2021 118.625 Tonnen gewonnen. In Landau 2020 12.569 und 2021 14.0049 Tonnen.2

  2. Wie viele Vorhaben sind in der Planung oder befinden sich in der Phase der Probebohrung oder des Probebetriebs?

    Antwort: Zurzeit befinden sich drei Vorhaben in der Phase der Probebohrung und des Probebetriebs.

  3. Welche der genannten Vorhaben liegen in schützenswerten Gebieten (z. B. Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten,Trinkwasserschutzgebieten, europäischen Schutzgebieten oder in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für öffentliche Wasserversorgung)?

    Antwort: Im Raum Landau wurden Trinkwasserschutzgebiete im Bereich bestehender Erdölgewinnungsanlagen ausgewiesen. Dabei handelt es. sich um die Trinkwasserschutzgebiete „Landau Horstwiese“ und „Dreihof Offenbacher·Wald“. Die Erdölgewinnungsanlagen liegen jeweils in der Zone 3 dieser Trinkwasserschutzgebiete.

  4. Welche Mengen an Wasser werden bei den oben genannten Gewinnungsstellen und Probebohrungen/Probebetrieben jeweilsjährlich eingesetzt?

    Antwort: In Rheinland-Pfalz wird derzeit grundsätzlich kein zusätzliches Wasser für die Erdölgewinnung verwendet. Das bei der Förderung anfallende Lagerstättenwasser wird nach Abscheidung des Erdöls über eine Bohrung in die Lagerstätte zurückgeführt.

  5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Anzahl von Schadensereignissen an Erdölförderstellen in Rheinland-Pfalz inden letzten beiden Jahren (bitte die verschiedenen Arten benennen)?

    Antwort: Eine abweichende Festsetzung der Förderabgabe 10 v.H. des durchschnittlichen Marktwertes für Bodenschätze ist möglich, wenn die Anpassung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage erforderlich ist. Nach der geltenden Rechtsprechung des BVG fallen rein fiskalische Zwecke nicht unter den Begriff „Sonstige volkswirtschaftliche Belange“ und sind damit nicht zulässig. Rheinland-Pfalz hat von der im Bundesberggesetz festgelegten Ermächtigung Gebrauch gemacht. Die Landesverordnung über Feldes- und Förderabgaben Rheinland-Pfalz vom 13.12.2016 (GVBI. S. 602) sieht eine Förderabgabe Erdöl in Höhe von 12 v. H. des Marktwertes und für Erdölgas 10 v. H. des Bemessungsmaßstabes vor. Die Förderabgabe für Erdöl im Feld Römerberg-Speyer beträgt 15 v. H. und im Feld Rülzheim 1 7 v. H. des Marktwertes vor. Die Förderabgabensätze wurden mit dem Ölpreisniveau seit Ende des Jahres 2012 begründet. Die Anpassung erfolgte gemäß der Begründung auch unter Berücksichtigung des in anderen vergleichbaren Bundesländern bestehenden Abgabenniveaus sowie der allgemeinen wettbewerblichen Rahmenbedingungen der Unternehmen und sollte zugleich einen Anreiz zur effizienten Ausnutzung älterer Lagerstätten schaffen. Ferner sollte die Anpassung insbesondere dem Erhalt von wissenschaftlichem und technischem Knowhow sowie damit zu einer langfristigen und nachhaltigen Nutzung dieses Bodenschatzes beitragen. Die Höhe der Förderabgabe für bestimmte Felder berücksichtigt nach der Begründung notwendige und geplante Aufwendungen zum Erhalt der Förderstandorte, bei gleichzeitig relativ geringer Ertragskraft der Felder.Mit den besonderen Regelungen für das Feld Rülzheim I wurde der spezifischen Situation der dortigen Restausbeute der Lagerstätte Rechnung getragen. Die Erdölförderung in diesem Feld ist inzwischen eingestellt und die Anlagen werden zurückgebaut. Insoweit wird für das Feld Rülzheim I keine Förderabgabe mehr erhoben. Die erhöhte Förderabgabe für Erdöl für das Feld Römerberg-Speyer berücksichtigt gemäß der Begründung der Verordnung, die überdurchschnittlich günstigen Lagerstättenverhältnisse und Förderbedingungen, die mit einer konstant guten Erlöslage verbunden sind. Das im Feld Römerberg-Speyer anfallende Erdölgas wird unter anderem zur Stromgewinnung verwendet und ist deshalb nach § 12 Abs. 2 der Landesverordnung über Feldes- und Förderabgaben Rheinland-Pfalz von der Förderabgabe befreit.